§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in
Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden,
selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
4. Zusätzliche und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies
gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe
und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu
wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, durch Entgegennahme einer
Vorauszahlung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme
der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten
ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der
Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
unverzüglich zurückerstattet.
5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns
gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
6. Lieferfristen müssen schriftlich angegeben sein, sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarung
als ungefähr zu betrachten und beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Sie verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im
Rahmen von Arbeitskämpfen sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder
Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss sind, auch wenn die Umstände bei Unterlieferanten
eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie
während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an
der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen
Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- bzw. Firmensitzwechsel hat uns der Kunde
unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2. und 3. dieser Bestimmung vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Uns gegenüber dem Unternehmer
zustehende Sicherheiten geben wir auf Verlangen insoweit frei, als deren realisierbarer Wert die zu
sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im
Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir
an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den
sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§ 4 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Kommt der Vertrag mit einem Verbraucher als Fernabsatzvertrag zustande, d.h. unter
ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, gilt das Folgende:
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete
Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der
Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die nach
Kundenspezifikation angefertigt werden. Eine Anfertigung nach Kundenspezifikation stellt es
insbesondere dar, wenn der Verbraucher sich bei Polstermöbeln für einen Stoff oder Bezug
entscheidet, der nicht im Katalog abgebildet ist.
3. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet,
wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei
Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher, es sei
denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über
EUR 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
4. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig
und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende
Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der
Verbraucher zu tragen.
§ 5 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend, sofern nicht eine Lieferzeit von mehr als 4 Monaten
vereinbart wird. Ist die Lieferzeit länger, behalten wir uns das Recht vor, die Preise entsprechend
eingetretener und auf Verlangen nachzuweisender Kostensteigerungen zu erhöhen. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Im
Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatz-steuer enthalten. Beim Versendungskauf kann eine
Versandkostenpauschale erhoben werden, die gesondert ausgewiesen wird. Dem Kunden
entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
2. Der Kunde verpflichtet sich vorbehaltlich abweichender, schriftlicher Vereinbarung, nach Erhalt
der Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der
Kunde in Zahlungsverzug.
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen.
Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz
zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen.
3. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht
nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Sofern Teillieferungen vereinbart werden, unterliegen diese ebenfalls den vorstehenden
Zahlungsbedingungen.
§ 6 Gefahrübergang
1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der
Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der
Sache auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistung
1. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die
andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder RückgaÅNngigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
4. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab
Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere
für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
MaÅNngelrüge.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der
vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate
nach seiner Feststellung des Mangels, dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim
Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die
Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für
Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 4 dieser Bestimmung).
7. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware wird der Kunde hiermit darüber
aufgeklärt, dass Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen
auftreten können, insbesondere in der Struktur und Farbe und bei
Nachbestellungen. Gegenüber einem Ausstellungsstück sind ebenfalls
handelsübliche und durch das verwendete Material bedingte Abweichungen in
Struktur und Farbe möglich.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus
Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körperund
Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle
von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung
soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen
möglichst nahe kommt.
Schmidt GmbH Metallwarenfabrik
Marsberg, 05.05.2010